Japankäfer in der Schweiz: Das gilt für Gemeinden und Werkhöfe

Japankäfer_Newsletterbild
Herr Bruno Petrig ( Werkhofleiter der Stadt Affoltern am Albis ) hat in der Stadt die Brunnen mit BioShield gereinigt.

Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz weiter aus und stellt Gemeinden, Werkhöfe sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe vor neue Herausforderungen. Der Schädling befällt über 400 Pflanzenarten und kann erhebliche Schäden an Bäumen, Sträuchern, Kulturpflanzen sowie Grünanlagen verursachen.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gelten schweizweit Transportvorschriften für Schnittgut aus Befallsgebieten.

Transport von Schnittgut eingeschränkt

Vom 1. Juni bis zum 30. September darf Schnittgut aus der Grünpflege grundsätzlich nicht aus einem Befallsherd heraus transportiert werden.

Innerhalb des Befallsgebietes darf Schnittgut weiterhin transportiert werden. Auch die ordentliche Grüngutentsorgung über die vorgesehenen Sammelstellen bleibt möglich.

Mit diesen Massnahmen soll verhindert werden, dass erwachsene Japankäfer unbemerkt mit Grünmaterial in neue Gebiete gelangen.

Welche Ausnahmen gelten?

Der Transport aus einem Befallsgebiet ist dennoch zulässig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist:

  • Das Schnittgut wird während des Transports insektensicher mit einem Netz oder einer Abdeckung mit maximal 5 mm Maschenweite gesichert und anschliessend insektensicher verwertet.
  • Das Schnittgut wird vor dem Transport auf eine Grösse von höchstens 5 cm gehäckselt.

Gerade für Werkhöfe, Gemeinden und Gartenbaubetriebe sind geeignete Abdecknetze eine einfache Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Insektensichere Transportnetze

Für den Transport von Schnittgut eignen sich Transport- oder Abdecknetze mit einer maximalen Maschenweite von 5 mm. Sie verhindern, dass Käfer während des Transports entweichen können und helfen dabei, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Passende Transportnetze und weitere Lösungen für den sicheren Materialtransport finden Sie bei der ZBS Zentralbeschaffung Schweiz AG.

Fazit

Der Japankäfer stellt die Grünpflege vor neue Anforderungen. Wer Schnittgut aus einem Befallsgebiet transportiert, muss die geltenden Vorschriften beachten. Mit geeigneten Transportnetzen oder entsprechend zerkleinertem Schnittgut lässt sich der Transport weiterhin gesetzeskonform durchführen.

Für Fragen zu geeigneten Produkten beraten wir Sie gerne.

 

Weitere Transportnetze mit der vorgeschriebenen Maschenweite finden Sie in unserem Onlineshop.
→ Zum
Onlineshop

Rückruf bestellen