Neue gesetzliche Anforderungen ab 2026
Ab dem 01. Januar 2026 wird die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben sein. Zwar befindet sich das offizielle Schreiben hierzu noch in Ausarbeitung, Gemeinden wie Bachenbülach handeln trotzdem bereits jetzt schon proaktiv. Sie zeigen: Sicherheit beginnt nicht erst mit gesetzlichen Vorgaben, sondern vorausschauend und mit Verantwortungsbewusstsein.
Warum die sichere Lagerung so wichtig ist
Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrstoffe, denn sie bergen das Risiko eines unkontrollierten Energieaustritts, der zu Bränden oder sogar Explosionen führen kann. Besonders kritisch ist dabei die Ladephase: Laut Untersuchungen entstehen die meisten Brände genau in diesem sensiblen Moment. Aus diesem Grund ist es wichtig, Lagerung und Ladung räumlich zu trennen. Grosse Schränke mögen auf den ersten Blick zwar effizient wirken, stellen jedoch eine höhere Brandlast dar. Kompakte, stapelbare Schränke hingegen lassen sich nicht nur schneller evakuieren, sondern sie ermöglichen auch eine effektivere Brandabschnittsbildung im Ernstfall und sind somit deutlich sicherer.
Technischer Hintergrund: Gefahr durch „Thermal Runaway“ (unkontrollierte Wärmeentwicklung)
Ein besonders kritisches und häufiges Phänomen im Zusammenhang mit Lithium-Akkus ist der sogenannte „Thermal Runaway“: Ein unkontrollierter Temperaturanstieg im Akku, der eine Kettenreaktion auslösen kann, mit potenziell verheerenden Folgen. Die sorgfältige und überwachte Lagerung solcher Energiespeicher ist daher nicht nur gesetzlich notwendig, sondern auch technisch unerlässlich. Quelle: (ETH-Zürich, 2021)
Sichere Akkulagerung: Bachenbülach übernimmt Verantwortung
Die Gemeinde Bachenbülach setzt ein starkes Zeichen für eine sichere und verantwortungsvolle Lagerung, sowie Ladung von Akkus. In Zusammenarbeit mit der ZBS wurde die Gemeinde mit Akkulagerungsschränken und Gefahrenschutzschränken ausgestattet. Damit nimmt Bachenbülach eine Vorreiterrolle im Zürcher Unterland ein und geht bereits heute über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, die erst ab 2026 in Kraft treten.
Ein Vorbild für andere Gemeinden
Mit der Investition in fortschrittliche Lagerungslösungen stellt sich Bachenbülach zukunftssicher auf. Die Gemeinde beweist, dass Sicherheit, Nachhaltigkeit und verantwortungsvolles Handeln auch ohne gesetzliche Veranlagung wichtig ist. Wir bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, gemeinsam mit der Gemeinde Bachenbülach einen wichtigen Schritt in Richtung Sicherheit gegangen zu sein.
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Weiterführende Informationen
Detaillierte Hinweise zur sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien finden Sie im Merkblatt „Sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien“ des Amts für Hochbauten der Stadt Zürich (September 2023).
PDF herunterladen – Quelle: Amt für Hochbauten, Stadt Zürich