Neue Vorschriften: Sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

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Herr Bruno Petrig ( Werkhofleiter der Stadt Affoltern am Albis ) hat in der Stadt die Brunnen mit BioShield gereinigt.

Neue Vorschriften ab 2026: Sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz eine neue gesetzliche Regelung zur Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus. Hintergrund sind die aktualisierten Brandschutzvorschriften BSV 2026, welche höhere Anforderungen an Sicherheit, Nachweis und Risikominimierung stellen.

 

Warum sichere Lagerung zwingend ist

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstark, aber empfindlich. Ein zentrales Risiko ist der Thermal Runaway: eine unkontrollierte Wärmeentwicklung, welche eine interne Kettenreaktion auslösen kann. Die Folgen reichen von starker Rauchentwicklung über Brand bis hin zu Explosionen und toxischen Gasen.
Eine überwachte, brandschutzkonforme Lagerung ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern technisch notwendig.

 

Was sich ab 2026 ändert

  • Akkus müssen in geprüften Sicherheitsschränken gelagert werden.
  • Trennung von Lade- und Lagerbereichen wird empfohlen, um Brandlast zu reduzieren.
  • Dokumentation, Überwachung und regelmässige Kontrolle gewinnen an Bedeutung.
  • Grosse ungeteilte Schränke können problematisch sein, kleinere, modulare Brandschutzschränke bieten meist höhere Sicherheit.

 

Empfehlung für Betriebe und Verwaltungen

Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Akkus, eine Risikoanalyse und die Wahl eines geeigneten Sicherheitsschranks sind der erste Schritt. Kompakte, stapelbare Modelle mit geprüfter Brandabschnittsbildung minimieren Risiken nachhaltig.

 

Fazit

Mit den neuen Vorschriften schaffen Bund und Kantone klare Standards für die sichere Akkulagerung. Wer frühzeitig handelt, schützt Mitarbeitende, Infrastruktur und Betriebsausfälle und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen ab 2026.